Preise

unterschieden wird zwischen

eine anreise nach frankfurt am main ist nicht erforderlich.

I.
eine erstberatung umfasst die durchsicht der (medizinischen) unterlagen, eine persönliche oder telefonische besprechung, eine erste einschätzung der sach- und rechtslage (inkl. prüfung der erfolgsaussichten) sowie den entwurf einer sinnvollen und erfolg versprechenden strategie.
eine erstberatung kostet für nicht rechtsschutzversicherte nichts.

II.
außergerichtlich erfolgt die berechnung des honorars nach den vorschriften des rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. hierbei entstehen je nach fallkonstellation kosten in höhe von 750 bis 1.500 euro (jeweils inkl. mwst.).
ratenzahlung ist grundsätzlich möglich. bitte fragen sie nach angebot und kostenvoranschlag.

III.
im gerichtlichen verfahren findet das rechtsanwaltsvergütungsgesetz ebenfalls anwendung. hierbei entstehen je nach fallkonstellation kosten in höhe von 850 bis 2.000 euro (jeweils inkl. mwst.). wirtschaftlich schwache mandantinnen und mandanten können bei gericht prozesskostenhilfe beantragen; in diesem falle werden die kosten der rechtsverfolgung von der staatskasse getragen.

IV.
unverzichtbar ist der abschluss einer rechtsschutzversicherung. diese muss im bereich des sozialrechtsschutzes explizit auch das außergerichtliche tätigwerden des anwalts (widerspruchsverfahren) abdecken.